In Hamburg wurde mit dem Erlass des HmbKliSchG ein weiterer Schritt in der Bestrebung getan, langfristig grüne Energie zu erzeugen und zu verbrauchen. Unter anderem regelt das Gesetz die Pflicht zur Nutzung von Photovoltaik für Neubauten ab dem 01.01.2023, sowie die Pflichten zur Einsparung von CO2-Emissionen bei einem Heizungstausch ab dem 01.07.2021 durch Solarthermie, Wärmepumpen oder auch Bio-Heizöl.
Gleich vorab: Sie brauchen sich zunächst keine Sorgen machen, dass Ihre Bestandsanlage umgerüstet werden muss. Bestandsanlagen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Das HmbKliSchG gilt gleichermaßen für Gas- wie Ölanlagen. Eigentümer von immobilien, die vor dem Jahre 2009 gebaut wurden, müssen bei einem Heizungstausch oder dem nachträglichen Einbau eines Heizgeräts, sind ab dem 01.07.2021 verpflichtet, ein Minimum von 15% des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien, wie z.B. Solarthermie oder flüssige/gasförmige Biomasse, zu decken.
Solarthermie für Gebäude mit max. 2 Wohnungen
Um 15% des Wärmeenergiebedarfs zu decken, müssen Besitzer mindestens 0,04m² Aperaturfläche pro m² Nutzfläche installieren lassen.
Solarthermie für Gebäude mit min. 3 Wohnungen
Um 15% des Wärmeenergiebedarfs zu decken, müssen Besitzer mindestens 0,03m² Aperaturfläche pro m² Nutzfläche installieren lassen.
Brennwertkessel mit Bio-Heizöl / -Gas bis zu 50kW
Brennwertkessel können auch ohne zusätzliche Installationen die 15% erreichen, sofern der Energieträger einen anrechenbaren Anteil von 15% beträgt.
Hierzu muss sich der Besitzer mit dem Lieferanten in Verbindung setzen, um geeignetes Heizöl oder Gas zu finden.
Brennwertkessel mit Bio-Heizöl / -Gas über 50kW
Brennwertkessel können auch ohne zusätzliche Installationen die 15% erreichen, sofern der Energieträger einen anrechenbaren Anteil von 15% beträgt. Darüber hinaus müssen mindestens 50% des Wärmeenergiebedarfs durch eine hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung-Anlage erzeugt werden.
Sofern Sie planen, Ihre Heizungsanlage zu erneuern, müssen Sie zunächst prüfen, ob diese unter das HmbKliSchG fällt. Tut sie dies nicht, bleiben Ihre Pläne von diesem Gesetz unberührt. Sind Sie betroffen, sind Sie dazu verpflichtet, die Nachweise gegenüber der zuständigen Behörde zu erbringen. Diese werden laut Gesetzesentwurf unter anderem auch mittels des Schornsteinfegers überprüft.
Ob Sie nun Bio-Gas oder Bio-Heizöl beziehen, oder eine Solarthermieanlage in Ihrer Immobilie installieren lassen, ist zunächst einmal ganz Ihre Entscheidung und hängt natürlich von vielen Faktoren ab. Ist Ihr Grundstück stark verschattet, Installationskosten zu hoch oder Bedinungen vor Ort zu schwierig, wäre die Wahl der Bio-Treibstoffe sicherlich eine gute Wahl. Zur Zeit sind diese Kraftstoffe noch teurer als die Standardprodukte.
Wir empfehlen, sofern die Bedingungen vor Ort es zulassen, den Mehrpreis eher in die Nutzung von Solarthermie zu investieren. Unsere Kunden haben in der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht. Wir beraten Sie gern.
Unsere Mitarbeiter freuen sich auf Sie.
Seit 1962 im Einsatz, betreuen wir Kunden im Bereich der Heizungstechnik, Schwimmbadtechnik, Badsanierungen, sowie Solartechnik.
Für Sie im Einsatz in Reinbek, im Großraum Hamburg, sowie den östlichen und südlichen Vororten wie Aumühle, Eschenburg, Wentorf, Braak, Barsbüttel, Wohltorf bis hin nach Geesthacht, Dassendorf und Lüneburg.